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 > BGL: Echte Patentverletzung oder Betrug?29.10.2003 

Berchtesgadener Land. Einige Unternehmen, Vereine und Behörden im Landkreis Berchtesgadener Land haben vor ein paar Tagen vermutlich einen gehörigen Schrecken bekommen: In einem Schreiben eines Nürnberger Rechtsanwaltes wurden Betreiber von Domains mit Kfz-Kennzeichen, also Internet-Adressen, die beispielsweise den Zusatz "bgl" beinhalten, abgemahnt. Innerhalb kürzester Zeit sollten die Angeschriebenen mehr als 1.100 Euro Schadensersatz zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Deutschlandweit sind bislang etwa 6.000 Anbieter betroffen, vor der Zahlung des Betrages wird jedoch gewarnt.

Das Schreiben des Rechtsanwaltes Wolfgang Pasch aus Nürnberg, auf 13. Oktober datiert, ging bei Dr. Ute Künkele aus Petting am 17. Oktober ein: "Das Datum des Poststempels lautet auf 14. Oktober, doch erst am vergangenen Freitag ist das Schreiben bei mir eingetroffen." Um was geht es? Der Nürnberger Rechtsanwalt Wolfgang Pasch vertritt in dem Brief die Firma LVH-Lizenzvertrieb, Inhaber ist ein gewisser Michael Hermann aus Biberach. Dieser habe sich in einem europäischen Patent mit der Nummer EP 1163612B1 unter dem Titel "Strukturierungsprogramm für eine Datenverarbeitungsanlage unter Berücksichtigung geographischer Indizierung" die Kürzel der Kfz-Kennzeichen schützen lassen.

Dr. Ute Künkele bzw. ihr verstorbener Mann Gerhard Hackl, an den das Schreiben adressiert war, würde, so der Rechtsanwalt weiter, mit ihrer Internetadresse www.marktplatz-bgl.de und der Verwendung des Kürzels "bgl" dieses Patentrecht verletzen, wofür ein Schadensersatz in Höhe von - "vorerst pauschal" - 580 Euro gefordert werde.

Gleichzeitig, so heißt es in dem Schreiben des Anwalts, "fordere ich Sie auf, die Verwendung eines Kfz-Kürzels unter der beanstandeten Internetadresse künftig zu unterlassen und eine, die Wiederholungsgefahr ausschließende, mit 20.000 Euro strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben."

Bis Montag, 20. Oktober, also nur drei Tage nach Eingang des Schreibens, sollte Dr. Künkele die Unterlassungserklärung unterschreiben und gleichzeitig den Schadensersatz in Höhe von 580 Euro sowie die Anwaltskosten in Höhe von 534,50 Euro - also insgesamt 1.114,50 Euro - begleichen, ansonsten würde eine einstweilige Verfügung beantragt.

"Ich habe mich furchtbar aufgeregt und noch Freitagnacht das Schreiben an meinen Rechtsanwalt gefaxt", sagte Dr. Ute Künkele. Dieser habe daraufhin eine "Schutzschrift" verfasst. "Mein Rechtsanwalt hat mich davor gewarnt, dass das Ganze ziemlich gefährlich sein könnte und mit dieser Schutzschrift kommen wir einem eventuellen Gerichtsverfahren zuvor, jetzt muss Herr Hermann beweisen, dass ihm durch diese Internet-Adresse ein finanzieller Schaden entstanden ist!", so Dr. Künkele weiter.

Interessant ist auch der Nachsatz des Schreibens von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch: "Sollten Sie Ihre bisherige Internetadresse weiterhin nutzen wollen, ist mein Mandant unter Umständen bereit, einen entsprechenden Lizenzvertrag für die Zukunft mit Ihnen abzuschließen."

Was das bedeutet, das weiß Monika Kammergruber-Käser aus Saaldorf-Surheim, Inhaberin der Agentur für Marketing und Internet: Ihr wurde von eben demselben Michael Hermann von der Firma mowap in Biberach eine sogenannte Masterlizenz auf die Verwendung von Internetadressen in Verbindung mit dem Kfz-Landkreiskennzeichen "bgl" für 3.000 Euro angeboten. "Ich wurde Mitte September von einer Mitarbeiterin von Herrn Hermann angerufen, sie hätte meine Adresse aus dem Branchenbuch", erinnert sich Monika Kammergruber-Käser. "Mir kam das sofort komisch vor, da ich noch nie davon gehört habe, dass man Kfz-Kürzel in Internet-Adressen nicht verwenden dürfte. Deshalb zeigte ich mich an dem Angebot interessiert, sodass mir genauere Informationen per e-mail zugesandt wurden."

In einem Brief der Firma mowap, der der Redaktion vorliegt, heißt es: "Durch die Anzahl der bereits recherchierten Patentverletzungen erzielen Sie neue Einnahmeperspektiven durch Lizenzerlöse...Unsere Erfahrung zeigt, dass Sie ein stark erhöhtes Auftragspotential, durch eine jeweils optimale Kundenansprache, erwarten können. Für Ihren Landkreis haben wir einen Gewinn von bis zu 15.736 Euro/Jahr errechnet."

Das Eintreiben von Lizenzgebühren kommt für Monika Kammergruber-Käser nicht in Frage: "Das Ganze ist doch sowohl rechtlich als auch moralisch sehr fraglich, deshalb habe ich das Angebot sofort an die IHK und die Verbraucherzentrale Bayern weitergeleitet."

Dass Dr. Ute Künkele aus Petting nicht die Einzige ist, die das Schreiben von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch erhalten hat, ergibt eine Recherche im Internet: Sowohl Spiegel-online als auch die Nachrichtenagentur dpa melden, dass es sich bundesweit derzeit um etwa 6.000 Abmahnungen handelt. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg ermittle bereits gegen den Biberacher Geschäftsmann und die Industrie- und Handelskammer in Karlsruhe warnt davor, auf die Mahnschreiben einzu Dr. Christina Schenk, die Hausjuristin der IHK Karlsruhe, erklärte gegenüber der Südostbayerischen Rundschau: "Zwar hat bereits am vergangenen Freitag Rechtsanwalt Wolfgang Pasch das Mandat niedergelegt, aber damit ist die Sache noch nicht erledigt. Es gibt dieses europäische Patent tatsächlich, jedoch raten wir davon ab, eine Unterlassungserklärung abzugeben oder gar Zahlungen vorzunehmen."

Es liege, so Dr. Schenk, der Verdacht nahe, dass es sich hier um eine missbräuchliche Massenabmahnung handle, die bundesweit versandt wurde. "Sowohl in der Patentschrift als auch in der vorformulierten Unterlassungserklärung wird auf alle geografischen Kürzel Bezug genommen und nicht auf ein spezielles", so die Juristin weiter. Eine Anfrage bei der Rechtsanwaltskammer in Nürnberg habe zudem ergeben, dass dort bereits viele Beschwerden über den abmahnenden Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit eingegangen seien, der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. in Bad Homburg sei ebenfalls informiert worden, bestätigte Dr. Schenk.

Auch die Polizeidirektion Braunschweig warnt im Internet vor der - so wörtlich - "neuen Betrugsmasche": "Nach ersten Ermittlungen wegen Verdachts des Betruges soll das Abmahnungschreiben an vermutlich 6.000 Unternehmen im ganzen Bundesgebiet gerichtet sein."

Der Karlsruher Rechtsanwalt Berend Blöcker habe als Reaktion auf die zahlreichen Abmahnungen sogar Strafanzeige gegen die Absender der Mahnungen gestellt. Nach dessen Ansicht würden "gezielt Kleinbetriebe, Rechtsunkundige mit einer Drei-Tagesfrist so unter Druck gesetzt, dass diese mangels Rechtskenntnis und am Wochenende erreichbaren Rechtsbeistand offensichtlich zahlen."

Durch die "Vortäuschung eines rechtswidrigen Verhaltens" solle von den Adressaten "unter sittenwidriger Fristsetzung Gelder abgepresst werden", für den Karlsruher Anwalt handelt es sich demnach um Nötigung und B Dass der Nürnberger Rechtsanwalt Wolfgang Pasch sein Mandat niedergelegt hat, das erfuhr Dr. Ute Künkele am Montag anhand eines neuen Schreibens: In einer Presseerklärung weist Rechtsanwalt Pasch darauf hin, dass die "Interpretation der Patentschrift sowie die aus dem Patent für meinen Mandanten abzuleitenden Rechte meines Mandanten längst nicht so eindeutig geklärt sind...Ich gehe davon aus, dass hier noch erheblicher Klärungsbedarf besteht, der eventuell durch die Gerichte erbracht werden In einem Interview, das Michael Hermann, der Geschäftsführer der Firmen mowap und LVH-Lizenzvertrieb, der Schwäbischen Zeitung gegeben hat, weist dieser darauf hin, dass er mit seinem Patent durch Franchisekonzepte und durch die Vergabe von Lizenzen Monopolstellungen vergeben und damit neue Strukturen im Internet schaffen wolle. Hermann verwahre sich dagegen, dass es sich um Betrug handle. Er strebe einen Musterprozess vor Gericht an, bevor er seine Ansprüche gegenüber den Abgemahnten weiter verfolgen würde, seine Vertretung werde die Münchner Kanzlei Preu Bohlig und Partner übernehmen.

Bei der Staatsanwaltschaft Traunstein sind bislang noch keine Anzeigen in dieser Sache eingegangen. Staatsanwalt Günther Hammerdinger rät allerdings allen Betroffenen, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.heise.de. Betroffene können sich auch an Rechtsanwalt Jochen Krieger, Experte für gewerblichen Rechtsschutz, wenden, der in einer Mailingliste Betroffenen hilft, um Gegenmaßnahmen und ihre Finanzierung zu koordinieren, e-mail: jk@ct.heise.de.

mp


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